https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/Biozide/Biozid-Meldeverordnung-neu.html Neues Meldeverfahren für Biozidprodukte Ab dem 1. Januar 2022 gilt für Biozide ein neues Meldeverfahren, das in der Biozidrechts-Durchführungsverordnung geregelt ist. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen, die die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können, sind auch ohne Zulassung verkehrsfähig. Für diese Übergangszeit ist jedoch unter anderem eine Meldung des Biozidproduktes bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung - ChemBiozidDV erforderlich. Hinzu kommt, wie auch bei den zugelassenen Biozidprodukten, die künftig erforderliche Mitteilung über auf dem Markt bereitgestellte Biozidprodukte. ChemBiozidDV Die "Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozidprodukten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung) - Ch...
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